Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mankido für Unternehmen

1. Vertragspartner

1.1 Vertragspartner ist die Mankido GbR mit Sebastian Herd und Jan Scheurenbrand, Schäfergasse 30, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden “Mankido“ genannt), und der Geschäftskunde (im Folgenden “Partner“ genannt).

1.2 Als Partner werden nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB akzeptiert.

 

2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen Mankido und dem Partner geltenden Bedingungen für die Nutzung des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem. Dieses umfasst das Mankido POS Terminal, welches bei jedem Partner zur Interaktion mit dessen Kunden zur Verfügung gestellt wird, die mobilen Mankido Applikationen (iOS, Android) und/oder der Mankido Bonuskarte, sowie der Mankido-Plattform auf www.mankido.de, dem Merchant Center, indem der Partner das  Kundenbindungs- und Marketingsystem steuern kann und dem Backend-System.

Die aktuellen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter diesem Link (www.mankido.de/agb) eingesehen werden.

2.2  Mankido stellt dem Nutzer eine Bonuskarte und/oder eine mobile Anwendung zur Verfügung, welche mittels eines Smartphones genutzt werden kann (im Folgenden: “App”). Sowohl die Bonuskarte als auch die App bieten über verschiedene Module Leistungen der Partner an. Der Nutzer kann über die Bonuskarte und/oder die App Bonuspunkte bei teilnehmenden Partnern sammeln sowie diese gegen Prämien beim Erreichen einer vom Partner festgelegten Punktzahl einlösen. Der Partner hat die Möglichkeit im Merchant Center Marketingkampagnen an seine Kunden und/oder in das Mankido Netzwerk per Email oder Push-Benachrichtigung zu senden. Der Nutzer kann darin enthaltene Angebote reservieren und vor Ort am Mankido POS Terminal einlösen. Die Punktevergabe sowie das Einlösen von Prämien und das Wahrnehmen von Angeboten werden über das Mankido POS Terminal beim jeweiligen Partner abgewickelt.  Wird eine oder mehrere dieser Leistungen eines Mankido-Partners in Anspruch genommen, entsteht ausschließlich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Mankido-Partner. Mankido ist dabei ausschließlich technischer Dienstleister und ist nicht für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Rechtsverhältnis verantwortlich.

 

3. Registrierung des Partners

3.1 Voraussetzung für die Nutzung von Mankido durch den Partner ist ein augefüllter und elektronisch oder handschriftlich unterschriebener Kooperationsvertrag ("Partnervereinbarung") zwischen dem Partner und Mankido. Nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB können Mankido Partner werden. Ein Anspruch auf einen Kooperationsvertrag mit Mankido besteht nicht.

3.2 Der Partner ist dazu verpflichtet, im Kooperationsvertrag seine Kontaktdaten einzutragen. Diese umfassen unter anderem Name und Anschrift, eine Email-Adresse, eine Telefonnummer, ein Ansprechpartner und Daten für die Zahlungsabwicklung. Mankido ist dazu berechtigt, die Einrichtung eines Partnerkontos zu verweigern.

3.3 Der Partner steht dafür ein, dass die von ihm - insbesondere im Rahmen seines Kooperationsvertrags gemäß Ziff. 3.2 dieser AGB - gegenüber Mankido gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Mankido alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen, auf einem aktuellen Stand zu halten und ggf. die erforderlichen Unterlagen nachzureichen.

 

4. Leistungen von Mankido

4.1 Mankido unterstützt seine Partner durch das Bereitstellen eines Kundenbindungs- und Marketingsystems. Dazu stellt Mankido den Partnern entsprechende Hard- und Software zur Verfügung und betreibt mobile Apps sowie dazugehörige Backend-Systeme. Endkunden können über die von Mankido bereitgestellte Hardware vor Ort Punkte in Abhängigkeit ihres Einkaufswertes sammeln und diese beim Erreichen einer bestimmten Punkteschwelle gegen vom Partner festgelegte Prämien eintauschen. Außerdem können Partner im Merchant Center manuelle und/oder automatisierte Marketingkampagnen erstellen und starten, welche vom Kunden reserviert und vor Ort am Mankido POS Terminal eingelöst werden können. Die gestellte Hard- und Software wird dem Partner ausschließlich für die Nutzung des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystems zur Verfügung gestellt.

4.2 Mankido behält sich vor, die vom Partner erstellten Marketingkampagnen nur an bestimmte Kundengruppen zu versenden.

4.3 Das Versenden von Marketingkampagnen durch den Partner über das Merchant Center ist durch Mankido limitiert. Das aktuelle Limit und das verbleibende Kontingent sind jederzeit im Merchant Center einsehbar.

4.4 Jegliche Weiterleitung von Hard- und Software ist unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des aufgesetzten Kooperationsvertrages nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

4.5 Die Hard- und Software verbleiben im Eigentum von Mankido. Mankido ist jederzeit zu einem Austausch der Hard- und Software berechtigt.

4.6 Im Falle einer Kündigung zwischen Mankido und dem Nutzer, wird die Funktionalität des Nutzeraccount insofern begrenzt, dass nur noch vom Nutzer gesammelte Treuepunkte beim Mankido Partner innerhalb von 30 Tagen eingelöst werden können. Der Mankido Partner alleine kann über die Abwicklung und Gewährung der vom Nutzer gesammelten Treuepunkte entscheiden. Mankido behält sich vor, bei Beendigung des Partnervertrages, die den Partner betreffenden Nutzerdaten zu löschen.

4.7 Mankido wird sich bemühen, die Plattformen mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel zur Verfügung zu stellen. Hiervon sind solche Ausfallzeiten nicht umfasst, die zu Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich sind und die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen des Partners dienen.

4.8 Mankido ist berechtigt, den Namen „Mankido“ jederzeit zu ändern.

4.9 Mankido behält sich vor, die auf der Plattform registrierten Partner in Verzeichnisse und Datenbanken anzulegen und zu verwalten.

4.10 Die Leistungen werden von Mankido während der Laufzeit der zwischen dem Partner und Mankido abgeschlossenen Partnervereinbarung erbracht.

 

5. Leistungen und Pflichten des Partners

5.1 Der Partner ist dazu verpflichtet, dass Mankido POS Terminal und die Mankido Plastikkarten im Kassenbereich zu positionieren und in angemessener Form darauf hinzuweisen. Grundsätzlich muss das System dauerhaft für den Kunden nutzbar sein. Mankido stellt dem Partner außerdem Marketingmaterialien, welche zusätzlich zu dem Terminal aufgestellt werden können.  

5.2 Der Partner ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter in angemessener Art und Weise für die Benutzung des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem zu schulen.

5.3 Der Partner ist dazu verpflichtet, den Leistungsumfang des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem während der Laufzeit des Kooperationsvertrages den Nutzern zur Verfügung zu stellen.

5.4 Der Partner hat die geliehene Hardware pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen.

Der Partner haftet für die geliehene Hardware in vollem Umfang von der Übernahme bis zur Rückgabe (d.h. solange sie sich in seinem Besitz oder im Besitz eines von ihm Beauftragten befindet und nicht nur auf die Dauer der Leihgabe) und hat sie gegen alle üblichen Risiken (z.B. Diebstahl, Beschädigung) selbst zu versichern.

Die Haftung erstreckt sich über jegliche Art von Beschädigungen oder Totalverlust und deren Folgen, wie z.B. Mietausfall bei jeder Art von Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bis hin zum Ersatz von Kosten bei Beschlagnahme. Dem Partner ist es untersagt, Änderungen, Modifikationen oder Reparaturen an der von ihm gemieteten Hardware vorzunehmen. Jegliche Art von Vermögensschäden als Folge von Totalverlust, verspätete Rückgabe oder Rückgabe beschädigter Geräte fallen in vollem Umfang in den Haftungsbereich des Mieters.

Bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet auf etwaige Beschädigungen oder Umstände, die einen Haftungsanspruch seitens Mankido begründen könnten, hinzuweisen.

Für beschädigte, verloren gegangene oder gestohlene Hardware wird neben dem vollen Wiederbeschaffungswert eine Aufwandspauschale von 150 Euro (netto) fällig.

5.5 Der Partner hat Mankido ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Kontos zu sorgen.

5.6 Der Partner verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit der bereitgestellten Hard- und Software. Mankido weist darauf hin, dass trotz der von Mankido implementierten Sicherungsmaßnahmen und den zusätzlich einstellbaren Verschlüsselungen ein Missbrauch des Systems nicht ausgeschlossen ist. Dieser Missbrauch kann insbesondere durch Selbstzuweisung von Treuepunkten durch Mitarbeiter, Nutzern oder Dritten auftreten. Der Partner hat jeden Missbrauch oder Missbrauchsverdacht unverzüglich an Mankido zu melden.

5.7 Die im Kooperationsvertrag angegebene Email-Adresse wird für die Zusendung von künftigen Aktualisierungen, Rechnungen und allgemeinen Informationen genutzt und ist dementsprechend bei Änderungen unverzüglichst zu aktualisieren.

5.8 Für die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer ist allein der Partner verantwortlich. Dabei sind sich die Vertragsparteien einig, dass dem Kunden das Leistungsforderungsrecht hinsichtlich der angebotenen Prämien und Marketingkampagnen ausschließlich gegenüber dem Partner zusteht.  Hinsichtlich der Prämien und Angebote ist nur der Partner gegenüber dem Nutzer berechtigt und verpflichtet. Der Partner stellt Mankido von allen etwaigen Ansprüchen der Prämien oder Marketingleistungen im Hinblick auf gesammelte Punkte, Prämien oder Marketingkampagnen frei.

5.9 Der Partner hat im Merchant Center die Möglichkeit Prämien aus seinem Bonussystem zu löschen, neue Prämien hinzuzufügen und die Punkteschwelle der Prämien zu verändern. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners derartige Änderungen vorzunehmen. Mankido weist ausdrücklich darauf hin, dass Änderung beschriebener Art Auswirkungen auf die vom Nutzer gesammelten Treuepunkte haben können und der Partner alleinig für diese Auswirkungen die Verantwortung trägt.

5.10 Im Fall von Änderungen, die den Betrieb des Partner betreffen und die für die Vertragsabwicklung relevant sind, ist der Partner verpflichtet Mankido unverzüglich in Textform zu informieren.

5.11 Der Partner ist verpflichtet,

  1. mit den Daten des Merchant Centers verantwortungsbewusst umzugehen und Zugangsdaten geheim zu halten

  2. in seinem Bereich eintretende Änderungen Mankido unverzüglich mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen

  3. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Partner erforderlich ist

5.12 Mankido setzt mit der Nutzung des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem durch den Partner, ein individuelles Erscheinungsbild, bestehend aus einem Logo und Bildern, voraus. Dieses Erscheinungsbild repräsentiert und identifiziert den Partner sowohl in den mobilen Apps als auch dem Mankido POS Terminal.

5.13 Der Partner garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte hinsichtlich der von ihm im Merchant Center eingestellten Inhalte verfügt, dass der Nutzung und/oder Verwertung dieser Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte oder Kennzeichenrechte Dritter) entgegenstehen und dass die eingepflegten Inhalte nicht gegen Regelungen dieser AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Garantie bzw. seine Verpflichtungen stellt der Partner den Anbieter gemäß dem letzten Absatz dieser Regelung von jeglicher Haftung frei. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte (Texte, Fotos, Logos usw.), die ein Partner im Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem veröffentlicht hat, liegt ausschließlich beim Partner, von dem der Inhalt stammt. Mankido weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die vom Partner eingestellten Inhalte nicht durch Mankido geprüft werden. Mankido behält sich vor Inhalte des Partners anzupassen und/oder zu entfernen.

5.14 Der Partner erteilt Mankido das uneingeschränkte Recht mit den eingestellten Inhalten, insbesondere Namen, Logos, Bilder und Texte, als Referenz zu werben. Dies umfasst das nicht-exklusive, unentgeltliche, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, weltweite Recht, diese Inhalte zu bearbeiten, anzupassen, zu kopieren, zu verbreiten, zu versenden, zu veröffentlichen, aus der Datenbank zu entnehmen und abzurufen und zwar für Werbezwecke jeglicher Art, in allen Formen und Medien und in allen bekannten und künftigen Nutzungsarten.

5.15 Jegliche Zugangsdaten für das Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem sind individualisiert und dürfen nur von dem jeweiligen Partner und dessen Mitarbeiter verwendet werden. Der Partner alleine trägt die Verantwortung über die Geheimhaltung der Zugangsdaten. Erhält der Partner Kenntnis darüber, dass sich jemand unbefugt seiner Zugangsdaten bedient oder liegt ein anderweitige Missbrauch vor, muss der Partner Mankido unverzüglich davon unterrichten. Sofern Mankido von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, behält sich Mankido vor, den Zugang des unberechtigten Nutzers zu sperren. Außerdem behält sich Mankido das Recht vor, insbesondere zum Schutz vor betrügerischen Aktivitäten die Zugangsdaten abzuändern. Der Partner wird in diesem Fall benachrichtigt.

5.16 Der Partner darf keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z.B. unerwünschte und unverlangte Marketingangebote per E-Mail oder Push-Benachrichtigung) versenden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder auf die Mankido Plattform eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Zudem sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Mankido kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Partner in der oben beschriebenen Form das Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem missbräuchlich genutzt hat:

a) Löschen von gesammelten Treuepunkten oder im Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem veröffentlichten oder damit übermittelten Inhalten,

b) Sperrung des Partnerkontos und laufender Marketingkampagnen,

c) Kündigung der Kooperationsvereinbarung.

5.17 Dem Partner ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von Mankido zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.

5.18 Mankido stellt dem Partner eine ausreichende Anzahl an Bonuskarten für seine Kunden zur Verfügung. Der Partner ist verpflichtet die Bonuskarten dauerhaft und ausschließlich für die Nutzung des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystems zur Verfügung zu stellen. Mankido behält sich vor, die Versorgung von Bonuskarten des Partners zu limitieren und/oder in Rechnung zu stellen, wenn Mankido Kenntnis darüber erlangt, dass die Bonuskarten nicht in der oben beschriebenen Funktion eingesetzt und/oder missbräuchlich genutzt werden.

5.19 Der Partner ist verpflichtet jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Betrieb des Mankido Treuesystems oder der dahinter stehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten und/oder geschützte Inhalte des Mankido Treuesystems widerrechtlich zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere:

Das Begehen oder das Begünstigen krimineller Handlungen; das Übertragen oder Verteilen eines Virus, eines Trojaners, eines Wurms, einer logischen Bombe oder das Posten von anderen Inhalten mit bösartiger, technologieschädigender Wirkung bzw. Inhalten, die einen Vertrauensbruch darstellen oder die auf irgendeine Art und Weise obszön oder anstößig sind; das Eindringen (Hacken) in irgendwelche Teile der Dienste; das Beschädigen von Daten; das unaufgeforderte Versenden von Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial, welches allgemein als „Spam“ bezeichnet wird; oder der Versuch, die Funktionalität oder andere Ausstattung der Mankido Dienste zu unterbrechen, zu zerstören und/oder einzuschränken. Diese Aufstellung ist lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Mankido wird jegliche Verstöße unter Preisgabe der Identität des Partners an die zuständige Justizbehörde melden.

Der Partner verpflichtet sich, Mankido alle Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus Mankido von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Verletzung dieser Pflichten durch den Partner gegen Mankido geltend machen.

5.20 Der Partner darf keine Treuepunkte vergeben für Produkte, die einer Preisbindung (z.B. Buchpreisbindung, Arzneimittelpreisverordnung) oder Verbrauchsteuer (z.B. Tabaksteuer, Alkoholsteuer) unterliegen. Mankido kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Partner in der oben beschriebenen Form das Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem missbräuchlich genutzt hat:

a) Löschen von vergebenen Treuepunkten,

b) Sperrung des Partnerkontos,

c) Kündigung der Kooperationsvereinbarung.

5.21  Mankido ist berechtigt, ein Partnerkonto zu löschen oder zu sperren, falls der Partner gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt.

 

6. Zahlungsbedingungen und Vergütung

6.1 Für die Erbringung der Leistungen erhebt Mankido, sofern und soweit zwischen den jeweiligen Parteien vereinbart, grundsätzlich eine monatliche Grundgebühr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Monatliche Preise sind - sofern nicht abweichend vereinbart - beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, monatlich und für den Rest eines Monats anteilig zu zahlen.

6.3 Einmalige Preise sind im Voraus zu zahlen. Sonstige Preise, insbesondere zusätzliche Leistungen/Optionen, sind nach Erbringung der Leistung am Monatsende zu zahlen. Alle buchbaren Zusatzleistungen können im Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden.

6.4 Die Rechnung wird dem Partner für einen Zeitraum von 12 Monaten im Merchant Center im PDF Format zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Die Zusendung der Rechnung per Post ist nicht möglich.

6.5 Mankido bucht den Rechnungsbetrag nicht vor dem 3. Werktag nach Zugang der Rechnung mit Vorabankündigung per Email vom vereinbarten Konto ab.

6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Partner nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

7. Beanstandungen

7.1 Beanstandungen gegen die Höhe der Leistungsentgelte oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise von Mankido sind umgehend nach Zugang der Rechnung an Mankido zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungszugang bei Mankido eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Mankido wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

8. Verzug

8.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann Mankido die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die ausstehende Rechnungsbeträge zu zahlen.

8.2 Für den Fall, dass der Partner eine gegen ihn gerichtete Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht zahlt, ist Mankido berechtigt ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Der Partner willigt mit Vertragsunterschrift ein, dass Mankido die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermittelt und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift des Kunden, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

8.3 Für den Fall, dass der Partner mehr als eine gegen ihn gerichtete Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht zahlt, ist Mankido berechtigt, alle aus dem betreffenden oder allen laufenden Verträgen ausstehenden Forderungen - das umfasst insbesondere die monatliche Grundgebühr der verbleibenden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit - sofort in Rechnung zu stellen. Insbesondere ist Mankido in diesem Fall berechtigt, ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug aller ausstehenden Forderungen zu beauftragen.

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben Mankido vorbehalten.

 

9. Funktionsumfang und Verfügbarkeit des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem

9.1 Mankido behält sich vor, das Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystem mit angemessener Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist unter angemessener Wahrung der Belange der Partner einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

9.2 Mankido ist bemüht den Dienst 24 Stunden täglich und sieben Tage die Woche verfügbar zu machen. Trotz großer Sorgfalt kann die Verfügbarkeit nicht immer gewährleistet werden, was durch den Partner ausdrücklich anerkannt wird. Es kann ebenfalls zu Unterbrechungen durch Wartungsarbeiten, Störungen des Internets bei fremden Netzbetreibern oder Ausfälle im Falle höherer Gewalt kommen. Diese Unterbrechungen stellen jedoch ausdrücklich keinen Kündigungsgrund dar.

 

10. Haftung, Gewährleistung, Freistellung

10.1 Mankido betreibt keinerlei Kontrolle über die Herstellung, die Qualität der Waren- und Dienstleistungen, sowie Hygiene und Sicherheit des Partners. Mankido übernimmt daher keinerlei Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Qualität und die Richtigkeit der angebotenen Prämien oder sonstigen Waren und Dienstleistungen.

10.2 Die Daten und Information (bspw. Namen, Kontaktdaten, Bilder) in der App stammen nicht von Mankido, sondern werden von den Partnern bereitgestellt. Auf Grund des Datenumfangs, kann Mankido nur stichprobenartig die Daten und Inhalte der Partner überprüfen, wozu Mankido jedoch ausdrücklich nicht verpflichtet ist. Eine Haftung von Mankido für diese Inhalte ist ausgeschlossen.

10.3 Mankido übernimmt keine Haftung für nicht verschuldete Störungen der Netzwerkverbindung innerhalb des Mankido Kundenbindungs- und Marketingsystems - insbesondere des Mankido Terminals und der Kommunikation zwischen dem Merchant Center, dem Mankido POS Terminal und den mobilen Apps.

10.4 Mankido übernimmt kein Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln ist der Partner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Nutzers zu informieren.

10.5 Der Partner haftet bei der Verletzung von Rechten Dritter oder bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Anforderungen durch ihn selbst und unmittelbar. Der Partner stellt hiermit Mankido von allen Schadensersatzforderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der Nichtbeachtung der sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten oder aus einem Verstoß des Partners gegen gesetzliche Vorschriften oder Anforderungen entstehen.

10.6 Mankido haftet für den Verlust der Daten nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nicht.

10.7 Mankido haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Mankido bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.8 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Mankido.

 

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Der Kooperationsvertrag zwischen Mankido und dem Partner wird durch die Unterschrift durch den Partner geschlossen. Der Kooperationsvertrag tritt frühenstens mit Erhalt der Mankido Hardware und spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mankido Hardware in Kraft. Als Erhalt der Hardware gilt auch die erfolgreiche Zustellung durch einen Logistikpartner.

11.2 Der Kooperationsvertrag hat - sofern nicht abweichend vereinbart - eine Laufzeit von zwölf Monaten. Der Kooperationsvertrag verlängert sich fortlaufend um jeweils die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.

11.3 Im Falle einer gewährten Testphase kann der Kooperationsvertrag seitens des Partners in Schriftform innerhalb der Testphase zum Ende der vereinbarten Testphase gekündigt werden ("Sonderkündigungsrecht"). Der Partner ist dazu verpflichtet, umgehend alle erhaltenen Hardwaregeräte und sonstige von Mankido zur Verfügung gestellte Ausrüstung (z.B. Plastikkarten, Werbeaufsteller, Werbematerialien) an Mankido zurückzugeben. Darüber hinaus gilt 11.14 entsprechend.

11.4 Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten verlängert sich der Kooperationsvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit fortlaufend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.

11.5 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen/Optionen sind für beide Vertragspartner in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündbar.

11.6 Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

11.7 Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung/Option lässt den zugrunde liegenden Kooperationsvertrag unberührt.

11.8 Mit der Kündigung des Kooperationsvertrages über die Standardleistung enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen/Optionen.

11.9 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

11.10 Beide Parteien haben das Recht, den Kooperationsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Mankido liegt vor allem vor,

a) wenn der Partner gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt;

b) wenn die deliktische Handlung eines Partners oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug vorliegt.

11.11 Sollte eine Beendigung des Kooperationsvertrages zwischen Mankido und dem Partner vorliegen, werden die Nutzer darüber in der Mankido-App oder per Mail informiert, sofern sie Bonuspunkte bei dem Partner gesammelt haben. Die Abwicklung der Treuepunkte nach Beendigung des Kooperationsvertrages mit Mankido liegt alleine im Ermessen des betroffenen Mankido Partners.

11.12 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

11.13 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von Mankido gespeichert.

11.14 Geliehene Hardware ist innerhalb von sieben Tagen nach der Kündigung an Mankido zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag nach der Rückgabefrist eine Verspätungsgebühr in Höhe von 50 Euro/Tag (netto) fällig.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Mankido ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen und/oder zu aktualisieren. Mankido wird den Partner rechtzeitig über die Änderungen unterrichten. Ferner wird der Partner zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen schriftlich per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Partner genehmigt, wenn dieser innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung nicht gegen diese widerspricht. Mankido wird den Partner, auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Mankido und dem Partner, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Frankfurt am Main.

12.4 Mankido ist berechtigt, auf Anforderung seiner Vertragspartner (z.B. Zahlungsanbieter) Namen und Anschrift der Partner sowie weitere Details aus dem Kooperationsverhältnis herauszugeben.

12.5 Der Partner ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

12.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Partners oder Dritter werden nicht Bestandteil dieses Kooperationsvertrages, es sei denn, Mankido stimmt der Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.

12.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

Frankfurt am Main, den 14.05.2019